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Baubeginn - Neugestaltung Bahnhofstraße und Reimer-Hansen-Straße
Neue Ansicht - Eingang zur InnenstadtDie Baumaßnahmen werden in fünf aufeinander folgenden Bauabschnitten ausgeführt.
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Lärmaktionsplanung
Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 wurden in Deutschland die rechtlichen Grundlagen gelegt, Umgebungslärm in der Nähe definierter Hauptlärmquellen zu erfassen, zu analysieren und durch geeignete Maßnahmenpläne mittel- bis langfristig zu vermeiden. In Schleswig-Holstein sind die Gemeinden zuständig für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie.

Mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in das deutsche Immissionsschutzrecht ist Bad Oldesloe (über 20.000 Einwohner) verpflichtet worden, 2007 eine Lärmkartierung durchzuführen.

An die Fertigstellung der Lärmkartierung hat sich nun die Planung von Lärmminderungsplänen (sog. Lärmaktionsplanung) angeschlossen. Die Lärmaktionsplanung wurde über ein umfangreiches Beteiligungsverfahren abgewickelt, in dem Behörden die Straßenbaulastträger sowie Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Oldesloe beteiligt wurden.

Lärmkartierung (externer Link)

Lärmaktionsplanung (PDF-Datei)

Bei den aufgezählten Verfahrensschritten (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) ist zu berücksichtigen, dass zur Zeit lediglich die erste Stufe der Umgebungslärmrichtlinie abgearbeitet wird. In einer zweiten Stufe sollen dann bis zum Jahr 2013 auch die Straßen mit einen Verkehrsaufkommen von 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (1. Stufe á 6 Mio.) erfasst werden.

Bei Fragen könne Sie sich an den Fachbereich Bauamt – Planung, Umwelt
Tel.: 04531 504-431 wenden.