
Nachdem über 15 Jahre lang die Städtebauförderung vorrangig für die Entwicklung in den neuen Bundesländern eingesetzt wurde, hat die Stadt Bad Oldesloe 2007 die Chance wahrgenommen, Förderungen aus dem neuen Förderprogramm „Stadtumbau West” zu beantragen.
Voraussetzung war bzw. ist ein gesamtstädtisches Handlungskonzept, welches die Ziele und Schwerpunkte der Stadtentwicklung definiert. Entsprechend wurde im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK)” (interner Link) der Stadt Bad Oldesloe ein besonderer Handlungsbedarf für die südliche Innenstadt – der Bereich zwischen Bahnhof und Fußgängerzone – und das Areal des ehemaligen Amtsgerichtes festgestellt.
Parallel hierzu waren die Vorbereitenden Untersuchungen (interner Link) nach dem Baugesetzbuch durchzuführen, um die rechtlichen Grundlagen und Förderungen für die einheitliche Vorbereitung und Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen abzusichern.
In den in 2008 und 2009 durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt, dass viele Wohnungen und Wohngebäude bis 1970 errichtet wurden und ihre Ausstattung, Größe, Zuschnitt sowie ihre Energieversorgung und Wärmedämmung den heutigen Anforderungen an modernes Wohnen nicht mehr entsprechen. Auch die unmittelbaren Wohnumfelder zeigen sich aufwertungsbedürftig. Sie werden ihrer Freizeit- und Erholungsfunktion nicht mehr gerecht. Das Verkehrssystem, darunter auch die Straßen, ist in die Jahre gekommen. Häufig fehlen ausreichende Gehwegbreiten und Raum für Radfahrer. Der Straßenraum bietet wenig Aufenthaltsqualität.
Ein zentraler Aspekt ist die verbesserungsbedürftige Verbindung zwischen Innenstadt und Bahnhof für alle Verkehrsteilnehmer, wie z. B. die fußläufig zu verbessernde Erreichbarkeit, bessere Radwegeführungen, mehr Parkmöglichkeiten am Bahnhof sowie die Verbesserung des Bussystems.
Auch im gewerblichen Bereich, darunter im Einzelhandel, zeigen sich Funktionsverluste. Vereinzelt treten Leerstände auf, der häufige Wechsel von Geschäften deutet auf unzureichende Entwicklungsmöglichkeiten am Standort hin. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auch soziale und kulturelle Angebote aufgewertet werden sollen.
Um all diese in 2008 und 2009 angesprochenen Missstände, Mängel und zu erwartenden Funktionsverluste beheben zu können, beinhalten die Vorbereitenden Untersuchungen einen Masterplan, der alle erforderlichen Aufwertungsmaßnahmen umfasst und aufeinander abstimmt.
In Anbetracht der beschriebenen komplexen Ausgangslage und den vielen Mitwirkenden
(u. a. Stadt, Versorgungsbetriebe, Kreis, Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentümer, Vereine und weitere Einrichtungen) wurde schnell deutlich, dass ein Sanierungsprozess nur schrittweise, über viele Jahre hinweg, durchgeführt werden kann. Nachdem die Vorbereitenden Untersuchungen zweimal im Rahmen des Talk im Stadtteil im Bella Donna Haus vorgestellt wurden und sie zur Einsicht und Vorbringung von Anregungen und Bedenken öffentlich auslagen, hat die Stadtverordnetenversammlung die Sanierungssatzung beschlossen. Mit der Genehmigung des Innenministeriums und der Bekanntmachung der Sanierungssatzung bestand 2009 nunmehr „grünes Licht” für die Durchführung der ersten Maßnahmen. Zu den dringlichsten Maßnahmen im Gebiet der „Südlichen Innenstadt” zählten die Erneuerung der Bahnhofstraße und Reimer-Hansen-Straße. Hierbei handelte es sich um die ersten Starterprojekte, das den Umsetzungsprozess der Gesamtsanierung einleiten sollten.