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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Beglaubigungen

Das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe beglaubigt

  • Abschriften von Urkunden und anderen Schriftstücken, die durch Behörden des Kreises Stormarn ausgestellt wurden
  • Abschriften von Urkunden und anderen Schriftstücken, wenn die Urschrift von einer anderen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
  • Sonderregelungen gelten bei Unterschriften. Diese dürfen nur beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist

Bitte beachten sie:
Ablichtungen von Personenstandsurkunden dürfen nur im Standesamt beglaubigt werden, und zwar  nur von derjenigen Standesbeamtin bzw. Standesbeamten, die oder der das jeweilige Personenstandsbuch führt.

Notwendige Unterlagen:

  • das Original mit Kopie(n)

Gebühren:

Beglaubigungen von Kopien, pro Schriftstück: 3 €
Beglaubigungen von Unterschriften, pro Unterschrift: 3 €
Kopie, pro Blatt: 0,50 €

Zeugnisse von Oldesloer Schülerinnen und Schülern die in Bad Oldesloe gemeldet sind, werden kostenfrei beglaubigt.

Rechtliche Grundlagen:
§ 91 (Beglaubigung von Schriftstücken und Negativen) und § 92 (Beglaubigung von Unterschriften) des Landesverwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein und die Landesverordnung zur Bestimmung der zur Beglaubigung befugten Behörden vom 16. Dezember 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 513)


Zuständige Stelle:

Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323

Öffnungszeiten:

Montag 8–16 Uhr
Mittwoch 7–12 Uhr
Donnerstag 8–18 Uhr
Dienstag und Freitag 8–12 Uhr

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