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Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, erhält auf Antrag ein Führungszeugnis.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Strafregister.
Die Stadt Bad Oldesloe kann nur Anträge von Personen aufnehmen die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Bad Oldesloe gemeldet sind. Die Anträge werden an das Bundeszentralregister weitergeleitet und dort bearbeitet.
Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind (z. B. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland), müssen ihren Antrag direkt beim Bundeszentralregister, 53169 Bonn stellen.
Der Gesetzgeber fordert eine persönliche Antragstellung, um Datenmissbrauch zu vermeiden.
Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Falls Sie nicht persönlich erscheinen können, kann in Ausnahmefällen ein schriftlicher Antrag mit amtlich beglaubigter Unterschrift gestellt werden. In diesem Fall ist dem Antrag die Gebühr als Verrechnungsscheck beizufügen.
Es gibt 2 Arten von Führungszeugnissen:
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Zuständige Stelle:
Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323
Öffnungszeiten:
Montag 8–16 Uhr Mittwoch 7–12 Uhr Donnerstag 8–18 Uhr Dienstag und Freitag 8–12 Uhr