In Bad Oldesloes ist es seit dem
1. September 2011 möglich, die Parkgebühren mit dem Handy zu bezahlen. Das heißt, es muss kein Parkschein mehr gelöst und auch nicht vorab entschieden werden, wie lange geparkt wird. Am Ende wird nur die Parkdauer bezahlt, die das Auto auch tatsächlich auf dem Parkplatz stand.
Handyparken ist also eine zusätzliche und eine komfortable Möglichkeit, um mit dem Mobiltelefon die Bezahlung von Parkgebühren zu vereinfachen.
Aber wie funktioniert Handyparken in Bad Oldesloe eigentlich?
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1. Schritt |
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2. Schritt |
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3. Schritt |
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4. Schritt |
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5. Schritt |
Hintergrundinformation:
Die Parkgebühr wird über einen Anbieter der technischen Dienstleistung (Systembetreiber) mit dem Autofahrer abgerechnet und dann der Kommune zur Verfügung gestellt.
Folgende Prozesse laufen beim Handyparken ab:
Warum gibt es mehrere Systemanbieter?
Derzeit gibt es verschiedene Systembetreiber, die Verträge mit den jeweiligen Kommunen geschlossen haben und dabei an den Einnahmen aus den Bezahlvorgängen partizipieren.
Jeder Autofahrer hat daher die Möglichkeit, selbst einen der teilnehmenden Systembetreiber auswählen und dabei die für ihn passende Tarifstruktur auswählen. Die jeweiligen Systembetreiber verlangen unterschiedliche Gebühren für die technischen Leistungen (Grundgebühren, Einzelbeträge je Parkvorgang) und stehen im Wettbewerb. Die Systembetreiber sind also selbst in der Verantwortung, mit günstigen bzw. den Kundenbedürfnissen entsprechenden Entgelten Ihre Leistung anzubieten.
Eine Übersicht der Systembetreiber und weitere Informationden finden Sie auf der Internetplattform www.mobil-parken.de.
Die Systemanbieter haben sich vertraglich an die Datenschutzbestimmungen gebunden.
Zuständige Stelle bei der Stadtverwaltung:
Fachbereich Finanzen – Bußgeldstelle
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Zimmer: 4.09
Tel.: 04531 504-230
Fax: 04531 504-99230
E-Mail: bgst@badoldesloe.de
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