Wer für die Reinigung der Straßen und den Winterdienst zuständig ist, richtet sich nach der gültigen Straßenreinigungssatzung. Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst.
Neuordnung der Straßenreinigung und des Winterdienstes ab
1. Januar 2012
Die Stadt Bad Oldesloe bittet die folgenden Änderungen ab dem 1. Januar 2012 zu beachten:
Die Wahrnehmung des Winterdienstes auf einem Großteil der Oldesloer Straßen (vorrangige und nachrangige Straßen) erfolgt ab dem 1. Januar 2012 durch die Stadt Bad Oldesloe. Dafür werden den Eigentümern ab dem 1. Januar 2012 Gebühren in Rechnung gestellt.
Liste der vorrangigen und nachrangigen Straßen (PDF-Datei)
Die Straßen werden ab dem 1. Januar 2012 in vorrangige und nachrangige Straßen unterteilt. Vorrangige Straßen sind beispielsweise Hauptverkehrsstraßen. Auf diesen erfolgt der Winterdienst bevorzugt und ggf. mehrfach täglich, deshalb wird den Eigentümern ein höherer Gebührensatz in Rechnung gestellt. Nachrangig zu betrachtende Straßen sind u.a. Erschließungs- und Wohnstraßen. Auf diesen erfolgt der Winterdienst in einem anderen, ggf. größeren zeitlichen Rhythmus und mit geringerer Intensität als in den vorrangigen Straßen. Es wird deshalb ein geringerer Gebührensatz in Rechnung gestellt.
Der Winterdienst auf Gehwegen sowie auf kombinierten Geh- und Radwegen bleibt weiterhin Aufgabe der Anlieger.

Bitte kommen Sie ihrer Pflicht nach und befreien Sie die Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (ca.1,50 m) von Schnee und streuen Sie den Gehweg bei Glätte ab. Dabei ist die Verwendung von Salz und anderen ätzenden Stoffen nur in besonderen Ausnahmefällen (Eisregen) und an besonders gefährlichen Stellen z. B. Treppen erlaubt. Schnee und entstandene Glätte ist in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist Werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
In den Straßen, in denen die Stadt keinen Winterdienst durchführt, sind die Anlieger verpflichtet, bis zur jeweiligen Hälfte der Fahrbahn den Winterdienst sicherzustellen.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Stelle:
Fachbereich Finanzen
Allgemeine Finanzwirtschaft
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-212+213
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr