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Elterninformation
für die Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsplatzes
innerhalb und außerhalb der Wohngemeinde
Als Personensorgeberechtigte(r) haben Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung in Bad Oldesloe innerhalb oder außerhalb Ihrer Wohngemeinde untergebracht. Nach § 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) haben Sie für die Unterbringung Ihres Kindes einen angemessenen Beitrag zur teilweisen Deckung der Betriebskosten an den Träger der Kindertageseinrichtung zu entrichten. Der Träger der Kindertageseinrichtung legt Ihren Teilnahmebeitrag unter Mitwirkung des Beirates oder eines vergleichbaren Gremiums in Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Oldesloe als Standortgemeinde, die die Einrichtung mitfinanziert, fest und kann diesen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Einkommensgruppen und Kinderzahl staffeln.
Grundlage für die Erhebung Ihres Teilnahmebeitrages ist die jeweils gültige Richtlinie „Erläuterung zur Abwicklung des Landes- und Kreiszuschusses für die Förderung von Kindertageseinrichtungen” des Kreises Stormarn als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die jeweils gültige Beitragsordnung bzw. Entgeltsordnung des Trägers der Kindertageseinrichtung. Bei Ihrem Teilnahmebeitrag wird unterschieden in Regelbeitrag (Höchstbeitrag) und Sozialbeitrag.
1. Regelbeitrag (Höchstbeitrag)
Als Personensorgeberechtigte(r) haben Sie grundsätzlich den Regelbeitrag (Höchstbeitrag) zu zahlen. Dieser beträgt zurzeit 1,58 € pro Betreuungsstunde für den Kindergartenbereich (3-6 Jahre) sowie 2,59 € pro Betreuungsstunde für den Krippenbereich (unter 3 Jahre) (Bezugsjahr 2010). Haben Sie als Personensorgeberechtigte(r) ein geringes Einkommen und/ oder mehrere Kinder in Kindertageseinrichtungen untergebracht, können Sie auf Antrag durch den Träger der Kindertageseinrichtung eine Ermäßigung des Regelbeitrages erhalten. Der Ermäßigungsantrag (Anlage 1) ist dem zuständigen Fachbereich der Stadt Bad Oldesloe mit den erforderlichen Einkommensnachweisen vollständig vorzulegen.
Liegt die Summe der Einkünfte Ihrer Familie/ Haushaltsgemeinschaft über dem festgestellten Bedarf, so wird der Regelbeitrag auf der Grundlage einheitlicher Betreuungsstundensätze unter Beachtung der nachstehenden Regelbeitragsstaffelung gemindert:
| Beträgt die Einkommensüberschreitung |
werden folgende Betreuungsstundensätze festgelegt | Beitragsstufe |
| über 1.450 € | 1,58 €/Stunde | R 2 (Regelbeitrag) |
| bis 1.450 € | 1,39 €/Stunde | R 1 |
| Beträgt die Einkommensüberschreitung |
werden folgende Betreuungsstundensätze festgelegt | Beitragsstufe |
| über 1.450 € | 2,59 €/Stunde | R 2 (Regelbeitrag) |
| bis 1.450 € | 2,28 €/Stunde | R 1 |
Die Höhe der Teilnahmebeiträge vom Regelbeitrag (Höchstbeitrag) bis zur 1. Stufe über dem Sozialbeitrag sind in der Beitragstabelle (Anlage 2)aufgeführt.
2. Sozialbeitrag
Der monatliche Sozialbeitrag deckt in der Stadt Bad Oldesloe 32 % der anerkannten Betriebskosten der Kindertageseinrichtung je Platz auf der Grundlage der Finanzabrechnung des Vorjahres. Dieser Betrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Sozialstaffel.
Liegt die Summe der Einkünfte Ihrer Familie/Haushaltsgemeinschaft über dem festgestellten Bedarf, so wird der Sozialbeitrag unter Beachtung der nachstehenden Sozialstaffel gemindert:
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Beträgt die |
sind vom Sozialbeitrag zu zahlen |
Beitragsstufe |
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bis 1.000 € |
100 % | S 19 (Sozialbeitrag) |
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bis 950 € |
95 % | S 18 |
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bis 900 € |
90 % | S 17 |
| bis 850 € | 85 % | S 16 |
| bis 800 € | 80 % | S 15 |
| bis 750 € | 75 % | S 14 |
| bis 700 € | 70 % | S 13 |
| bis 650 € | 65 % | S 12 |
| bis 600 € | 60 % | S 11 |
| bis 550 € | 55 % | S 10 |
| bis 500 € | 50 % | S 9 |
| bis 450 € | 45 % | S 8 |
| bis 400 € | 40 % | S 7 |
| bis 350 € | 35 % | S 6 |
| bis 300 € | 30 % | S 5 |
| bis 250 € | 25 % | S 4 |
| bis 200 € | 20 % | S 3 |
| bis 150 € | 15 % | S 2 |
| bis 100 € | 10 % | S 1 |
| über 50 € |
Die Höhe der Teilnahmebeiträge vom Sozialbeitrag bis zur untersten Stufe sind in der anliegenden Beitragstabelle (Anlage 2) aufgeführt. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII sind von der Beitragserhebung ausgenommen.
Die Beitragsordnungen werden künftig sowohl im Bereich der Sozialstaffel als auch im Bereich der Regelstufen (R1–R2) jährlich auf Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres angepasst.
Der nach der Regelbeitragsstaffel zu zahlende Beitrag ermäßigt sich für das zweite beitragspflichtige Kind auf 30 % des Sozialbeitrages und der nach der Sozialstaffel zu zahlende Beitrag ermäßigt sich für das zweite beitragspflichtige Kind um 70 %. Ab dem dritten beitragspflichtigen Kind wird kein Beitrag erhoben. Wenn das erste beitragspflichtige Kind bereits unter die Beitragsstufe S 1 (Ermäßigung auf 10 % des Sozialbeitrages) fällt, wird für das zweite Kind kein Beitrag erhoben.
Formular
Zuständige Stelle:
Fachbereich Bürgeramt
Schulen, Sport und Kindertagesstätten
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-361
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr