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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Die Voraussetzungen für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines sind im Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG) bzw. im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geregelt. Grundsätzlich ist die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines abhängig von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienangehörigen. 

Ausgangspunkt für die Berechnung ist das Bruttoeinkommen bzw. das Gesamteinkommen der Familie. Folgende Abzugsbeträge und Freibeträge können ggf. berücksichtigt werden:

  • Werbungskosten
  • Pauschale Abzüge von jeweils 10 % für die Entrichtung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge
  • Freibetrag in Höhe von 1.000 € für jedes im Haushalt lebende Kind
  • Freibetrag in Höhe von 4.500 € für Schwerbehinderung (mind. 50 %)
    oder Pflegestufe 1
  • Freibetrag in Höhe von 5.000 € für jung verheiratete Personen
  • Abzugsbetrag bei Unterhaltsverpflichtungen bis zu 6.000 €

Wie komme ich zu einem Wohnberechtigungsschein?
Hierzu bedarf es eines Antrages! Besteht ein Anspruch auf die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines, wird dieser von den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Stadt Bad Oldesloe ausgestellt und zugeschickt. Der Wohnberechtigungsschein ist zwei Jahre gültig und ist vor Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung dem Vermieter vorzulegen bzw. bei Bezug der Wohnung zu übergeben.
 

Notwendige Unterlagen:
Zur Prüfung des Anspruches sind je nach Einzelfall folgende Unterlagen erforderlich:

  • Verdienstbescheinigung/en der letzten 12 Monate
  • Nachweis über Nebeneinkünfte
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Rentenbescheide
  • Bescheid über das Arbeitslosengeld / Bescheid über das Arbeitslosengeld II
  • Nachweis über das Krankengeld (brutto)
  • Einkommensteuerbescheid
  • Bescheid über Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Nachweis über erhaltenen Unterhalt
  • Nachweis getrennt lebender Ehegatten
  • Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten
  • Nachweis über eine freiwillige Krankenversicherung
  • Lebensversicherungspolicen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid über häusliche Pflegebedürftigkeit
  • Mutterpass
  • Personalausweis/Pass

Rechtliche Grundlagen:
Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) und Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) 


Zuständige Stelle:

Bürgeramt
Bürgerbüro

Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-900
E-Mail: info@badoldesloe.de

Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323

Öffnungszeiten:

Montag + Dienstag 

8–16 Uhr

Mittwoch

7–15 Uhr

Donnerstag

8–18 Uhr

Freitag

8–12 Uhr

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