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Sofern Sie vom Standesamt Bad Oldesloe Urkunden anfordern möchten und nicht persönlich zu uns kommen können, besteht auch die Möglichkeit, die gewünschte(n) Urkunde(n) schriftlich anzufordern.
Die Benutzung der Personenstandsbücher ist durch das Personenstandsgesetz geregelt.
Urkunden aus einem Personenstandsbuch kann nur folgenden Personen gewährt werden:
Ein rechtliches Interesse an der Benutzung eines Personenstandsbuches besteht nach der Rechtsprechung nur, wenn eine Auskunft oder eine Urkunde zur Verfolgung eines Rechtes oder zur Abwehr eines Anspruches benötigt wird. Hierüber benötigen wir einen geeigneten Nachweis (z. B. Kopie eines Schuldtitels, Vertrages, Mahnbescheides Darlehensvertrag, einer gerichtlichen Verfügung etc.)
Sofern Urkunden oder Auskünfte für Ahnen- oder Familienforschung, für Forschungsvorhaben oder Sammlungen benötigt werden, kann nicht vom Bestehen eines rechtlichen Interesses ausgegangen werden. In solchen Fällen lassen Personenstandsgesetz und Rechtsprechung die Benutzung der Personentandsbücher nicht zu.
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Bad Oldesloe entsprechend einer gesetzlichen Änderung die Register nur noch wie folgt aufbewahrt:
Geburtsregister: 110 Jahre - Heiratsregister: 80 Jahre - Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf der Fristen werden die Register an das städtische Archiv abgegeben, so dass das Standesamt keine Urkunden mehr daraus erstellen darf und auch keine Auskünfte erteilen kann.
Hinweis über die Erstellung von Geburtsurkunden bei einer Geburt in der
Hebammenpraxis Bad Oldesloe (PDF-Datei)
| Auskunft (z. B. Geburtszeit) |
10 € | Eheurkunde (bzw. beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages) |
10 € |
| Geburtsurkunde (bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch) |
10 € | Sterbeurkunde | 10 € |
Für ein zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden kann, wird die Hälfte der o. a. Gebühren fällig.
Die Urkunden können auch preisgleich mehrsprachig ausgestellt werden.
Kostenfreie Urkunden dürfen grundsätzlich nur für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Altersversicherung, Hinterbliebenenversorgung und Familienausgleichskasse abgegeben werden. Dazu muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Sollten sie diese Urkunden im Ausland verwenden wollen, erkundigen Sie sich bitte, ob diese Urkunden evtl. noch einer weiteren Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) bedürfen, damit die Urkunden bei den entsprechenden ausländischen Behörden anerkannt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Urkunden erst nach Eingang der jeweiligen Gebühr übersenden können.
Bitte überweisen Sie zunächst die Gebühren auf ein Konto der
Stadtkasse Bad Oldesloe hier...
unter Angabe des Verwendungszweck:
BZ: 12202.4311000, Beleg 7
Urkunde ...... (Name )
Parallel dazu fordern Sie bitte dazu schriftlich die geforderte Urkunde an und geben dazu das Ereignisdatum (Geburts-, Sterbe- oder Heiratsdatum) und den genauen Namen der Person an und fügen eine Kopie Ihres Passes bei.
Nach Bestätigung des Geldeinganges durch die Stadtkasse wird die Urkunde unverzüglich versandt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zuständige Stelle:

Standesamt
Hagenstraße 17/18, 23843 Bad Oldesloe
Postanschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
E-Mail: Standesamt@badoldesloe.deTel. 04531 504-330 + 331 + 332
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr
Seiteneingang Rathaus
„Beer-Yaacov-Weg”
(früher: Weg zum Bürgerpark)